Liebe YOGACRUISING Kunde,
bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, der Firma YOGACRUISING und Ihnen zustande kommt.
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschreiben welche juristischen Ansprüche sie auf uns stellen können wenn sie eine Reise und damit verbundene Dienstleistungen mit uns buchen, sowohl wie Ihre Verpflichtungen als Kunde. Die AGB sind damit ein Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und der Firma YOGACRUISING, wenn eine Buchung durchgeführt worden ist. Die Begriffe „wir“, „uns“ und“ unsere“ bezeichnen die Firma YOGACRUISING. Der Begriff „Sie“, „Ihr“ oder „Ihre“ bezeichnet den Kunden der unsere Webseite besucht, und eine Reise oder andere Dienstleistungen mit uns bucht.
1. Anmeldung, Bestätigung, Ihre Vereinbarung mit uns
Durch das buchen Ihrer vereinbarten Zusammenstellung stimmen Sie zu, von den Punkten der Vereinbarung und der AGB, einschliesslich Punkt 1–15, samt allen anderen Geschäftsbedingungen von beteiligten Dienstleistern die für Ihre Reisedienstleistungen gültig sind, juristisch gebunden zu sein. Sie stimmen zu für sich selbst und alle Personen die Sie vertreten, alle Punkte der Vereinbarung zu befolgen insbesondere alle Bezahlungen in angegebenen Zeitrahmen zu bezahlen. Sie stimmen zu dass jeglicher Bruch der Vereinbarung dazu führen kann dass (a) Ihre Buchung storniert wird, (b) jegliche Bezahlung Ihrer Buchung(en) verfallen, (c) Ihr Zugang zu den betreffenden Reisedienstleistungen verweigert wird, (d) wir uns das Recht vorbehalten, Ihnen alle Kosten die durch Ihre Zuwiderhandlung zustande gekommen sind, in Rechnung zu stellen.
1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie YOGACRUISING den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail) erfolgen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch YOGACRUISING zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsschluss informiert YOGACRUISING Sie mit der Buchungsbestätigung.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das YOGACRUISING für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie YOGACRUISING die Annahme dieses neuen Angebots innerhalb der genannten Frist erklären. Dies kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung einer Anzahlung) erfolgen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung, ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises oder vereinbarte Vollzahlung des Preises (Gruppencharter), 500,-€ (Einzelbucher) fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei YOGACRUISING ) fällig und zahlbar, sofern die Reiseunterlagen übergeben wurden und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere YOGACRUISING nicht mehr nach Ziffer 7.1 vom Reisevertrag zurücktreten kann. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer einen Reiseunterlagen erhalten hat, kann YOGACRUISING nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.
3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von YOGACRUISING ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung im Prospekt.
3.2 Wird auf Ihren Wunsch von YOGACRUISING ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von YOGACRUISING ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
3.3 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Hotels, Yachts, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind von YOGACRUISING nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von YOGACRUISING hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.4 Bezüglich der Reiseausschreibung und Detailbeschreibung behält sich YOGACRUISING ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die Sie selbstverständlich vor der Buchung informiert werden. Insbesondere behält YOGACRUISING sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Amtlichen, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich YOGACRUISING vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4. Leistungsänderungen, Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von YOGACRUISING nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Jegliche Änderungen von Route, Zeitplanung und Ablauf aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen vorbehalten.
Es besteht kein Anspruch auf Präsenz des erwähnten Seminarleiters.
Diese/r kann auch durch einen gleich qualifizierten Lehrer ersetzt werden.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn YOGACRUISING in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von YOGACRUISING über die Änderungen der Reiseleistung oder Preisanpassung YOGACRUISING gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei YOGACRUISING . Ihnen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, dann kann YOGACRUISING eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. YOGACRUISING weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann YOGACRUISING eine pauschalierte Entschädigung, orientiert am Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:
Gruppencharter/ Eigenretreat / Vollcharter / Einzelbucher
-Bis 120. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
-Bis 90. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
-Bis 60. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
-ab 59. bis 22. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
-ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
-ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises
-ab 6. Tag bis am Tag des Reiseantrittes 99 % des Reisepreises
Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass YOGACRUISING ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. YOGACRUISING behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. YOGACRUISING kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Sie haften YOGACRUISING als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch YOGACRUISING
7.1 YOGACRUISING kann bis 14 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt YOGACRUISING zurück, so erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
7.2 YOGACRUISING kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch YOGACRUISING nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei behält YOGACRUISING den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei der Kündigung wird YOGACRUISING durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Danach kann YOGACRUISING für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. YOGACRUISING ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte; im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
9.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
Der/die Teilnehmer garantiert, dass er sich in der Lage fühlt, an den teilweise intensiven Gruppenprozessen teil zu nehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen.
9.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadenminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
10. Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Anzeigefrist, Abtretungsverbot, Verjährung
10.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. YOGACRUISING kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. YOGACRUISING kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet YOGACRUISING innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber YOGACRUISING geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder YOGACRUISING gegenüber anzuzeigen wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Die Reiseleitung oder Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt, über Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zu befinden.
10.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen YOGACRUISING ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Abtretungen unter Familienangehörigen..
10.5 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von YOGACRUISING , ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, YOGACRUISING hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
11.2 YOGACRUISING informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und bei Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den in Ziffer 11.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von YOGACRUISING für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den 1fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit YOGACRUISING für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen YOGACRUISING gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet YOGACRUISING bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet YOGACRUISING , den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist YOGACRUISING verpflichtet, dem Kunden diejenige/n Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft(en) wechselt/wechseln. Die Schwarze Liste / Black List er EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von YOGACRUISING sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an [email protected] und [email protected] können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
15. Sonstiges
15.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und YOGACRUISING findet ausschließlich Türkisches Recht Anwendung.
15.2 Um jegliche Ungewissheit auszuschliessen weisen wir darauf hin dass die Begriffe „wir“, „uns“, „unsere“ auch auf unsere Partner hinweisen. Die Informationen und Dienstleistungen die wir auf unserer Webseite veröffentlichen und anbieten können Fehler und Ungenauigkeiten beinhalten, unter anderem auch Fehler in den Preisangaben. Wir garantieren nicht die Richtigkeit der Preisangaben oder anderer Informationen und lehnen jegliche Verantwortung ab für eventuelle Folgen von solchen Fehlern. Wir behalten ausdrücklich das Recht fehlerhafte Preisangaben oder andere Informationen auf unserer Webseite zu korrigieren, und im Falle einer Buchungsanfrage die unter solchen fehlerhaften Bedingungen zustande gekommen ist, entweder die richtigen Preisangaben für diese Buchung geltend zu machen oder diese Buchung kostenlos zu stornieren.
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